Hundeschule & MERÀKI Coaching

Hundeschule & MERÀKI Coaching

Pflichtkurse für Hundehalter im Kanton Freiburg

Theorie, Praxisvorbereitung und Führbarkeitsbeurteilung

Gemeinsam vorbereitet. Sicher im Alltag.

Du möchtest einen Hund anschaffen oder hast bereits einen Hund und musst die Vorgaben im Kanton Freiburg erfüllen?

Die Kurse bieten wir gemeinsam an: Janine Jutzi von der Hundeschule MERÀKI und Myriam Zehnder von der Hundeschule Sense.

Wir begleiten dich und deinen Hund durch die vorgeschriebenen Schritte – mit unseren jeweiligen Erfahrungen, alltagsnaher Vorbereitung und einem Blick auf das, was im echten Leben zählt.

Hier findest du die Informationen zu den kantonalen Vorgaben, unseren Kursangeboten, den Terminen und der Anmeldung für 2027.

Hundegesetz Kanton Freiburg

Seit dem 1. Januar 2024 verlangt das Hundegesetz im Kanton Fribourg von allen neuen Hundebesitzer:innen einen Theoriekurs (bevor der Hund bei dir eingezogen ist) sowie eine Führbarkeitsbeurteilung – spätestens 18 Monate nach Einzug des Hundes, bzw. ab dem Datum der Eintragung auf AMICUS. 

Informationen sind auf der Homepage vom Kanton Freiburg.

Dokumente im Download-Bereich sind online.

Ich empfehle, die «Häufig gestellten Fragen» zu lesen.

Obligatorischer Theoriekurs

Der Theoriekurs ist vor der Anschaffung eines Hundes verpflichtend. Er richtet sich an alle Neuhundehalter sowie an Personen, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund gehalten haben.

In unserem Theoriekurs vermitteln wir dir die Grundlagen rund um Hundehaltung, Verhalten, Kommunikation und Verantwortung. Damit du deinen Hund besser verstehst und ihn sicher und fair durch den Alltag begleiten kannst.

Dauer: 5 Stunden, aufgeteilt auf zwei Abende

Durchführung: Hybrid – vor Ort in 3185 Schmitten oder online via Zoom

Kosten: CHF 200 pro Person

Januar 2027
  • Donnerstag, 14. Januar, 19.00–21.30 Uhr

  • Donnerstag, 21. Januar, 19.00–21.30 Uhr

August 2027

  • Donnerstag, 5. August, 19.00–21.30 Uhr

  • Donnerstag, 12. August, 19.00–21.30 Uhr

Vorbereitung Führbarkeitsbeurteilung

In acht Einheiten arbeitet ihr als Team an alltagsnahen Situationen und bereitet euch auf die Anforderungen der Führbarkeitsbeurteilung vor.

Wir stärken die Orientierung an dir und schauen hin, was ihr als Team individuell braucht. Es geht nicht um perfektes Funktionieren auf Knopfdruck, sondern darum, Situationen besser einschätzen zu können und gemeinsam sicherer durch den Alltag zu gehen.

Umfang: 8 Einheiten à 60 Minuten

Mindestalter des Hundes: ca. 16 Wochen

Kosten: CHF 400 pro Mensch-Hund-Team

Mindestteilnehmerzahl: 4 Mensch-Hund-Teams

Region: Kerzers / Gurmels / Mühleberg

Frühlingskurs 2027 - jeweils Donnerstag, 10.00-11.00 Uhr

04.02./18.02./04.03./18.03./01.04./15.04./13.05./27.05.

Herbstkurs 2027 - jeweils Freitag, 10.00-11.00 Uhr

27.08./10.09./24.09./08.10./22.10./05.11./19.11./03.12.

Du kennst uns und unsere Arbeitsweise noch nicht oder dein Hund bringt bereits einige Herausforderungen mit? Dann empfehlen wir dir ein vorgängiges Gespräch. Gemeinsam klären wir, ob und wie der Einstieg in die Praxisvorbereitung für euch sinnvoll ist.

Führbarkeitsbeurteilung 2027

Die Führbarkeitsbeurteilung findet als eigenständiger Termin statt. Dabei wird beurteilt, wie ihr als Mensch-Hund-Team die entsprechenden Anforderungen meistert.

Kosten: CHF 180 pro Mensch-Hund-Team

Termine

  • Donnerstag, 3. Juni 2027

  • Freitag, 10. Dezember 2027

Anmeldung für 2027

Wähle die Angebote und Termine aus, für die du dich anmelden möchtest. Theoriekurs, Praxisvorbereitung und Führbarkeitsbeurteilung können einzeln oder in Kombination gebucht werden.

Du bist noch unsicher, welcher Einstieg für dich und deinen Hund passt? Wähle die Beratungsoption aus. Wir klären gemeinsam, was für euch sinnvoll ist.

Die Anmeldung betrifft unsere gemeinsam angebotenen Kurse der Hundeschule MERÀKI und der Hundeschule Sense.







    Führbarkeitsbeurteilung für Hundehalter:innen

    Verantwortung des Hundehalters

    Jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Hund. Diese muss er wahrnehmen können, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

    Bei der Beurteilung wird insbesondere die Beziehung zwischen Hund und Halter betrachtet:

    1. Tierschutz:
      • Geht es dem Hund gut?
      • Sind seine Bedürfnisse erfüllt?
    2. Öffentliche Sicherheit:
      • Besteht ein Risiko für die Allgemeinheit?
      • Zeigt der Hund Anzeichen von Aggression?

     

    Der Hund sollte an den Umgang mit seinem Halter gewöhnt sein und sich in seiner Umgebung wohlfühlen. Er sollte sich von seinem Besitzer anfassen lassen können – idealerweise auch von einer Drittperson, wobei dies keine Voraussetzung für das Bestehen des Tests ist. Auf ängstliche Hunde wird Rücksicht genommen.

    Ziel ist es herauszufinden, ob der Hund ein potenzielles Risiko darstellt und ob der Halter sich seiner Verantwortung bewusst ist.

    Voraussetzungen für das Bestehen der Praxisprüfung

    Für ein positives Ergebnis müssen die Teams seriös vorbereitet sein und individuell an die Themen herangeführt werden. Dabei geht es nicht um Drill, sondern um:

    • Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hundehalter:in und Hund
    • Eine vertrauensvolle Bindung zwischen beiden
    • Die Sicherheit, dass der Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt

     

    Wichtige Informationen zum Praxisbeurteilung

    Gesetzliche Grundlage: Art. 28a, Gesetz über die Hundehaltung (Kanton Freiburg)

    📌 Wer muss die Prüfung absolvieren?

    • Jeder neu gehaltene Hund bzw. jedes neue Hund-Halter-Team – unabhängig davon, der wievielte Hund es ist.
    • Hunde, die ab dem 01.01.2024 neu im Kanton Freiburg gehalten werden, müssen die Prüfung ablegen – auch bei einem Halterwechsel.
    • Ein Umzug mit einem bereits gehaltenen Hund (z. B. vom Kanton Bern nach Freiburg) erfordert keine Prüfung. Der Hund gilt als „Umzugsgut“.

     

    📌 Fristen & Wiederholungen:

    • Die Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten nach der Anmeldung des Hundes bestanden werden.
    • Sie kann zweimal wiederholt werden, innerhalb eines Jahres.

     

    📌 Ablauf & Zielgruppe:

    • Die Beurteilung richtet sich an Familienhunde und ihre Halter:innen – nicht an Wettkampfhunde, Agility-Teams oder spezialisierte Arbeits-/Sporthunde.
    • Ein gut geführter Familienhund sollte diese Prüfung bestehen können.
    • Das Mindestalter des Hundes beträgt 12 Monate.
    • Ein Beispielvideo der Führbarkeitsbeurteilung ist auf der Website des Veterinäramts verfügbar.

    🔗 Weitere Informationen: Gesetz über die Hundehaltung Kanton Freiburg

     

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    Kommt dir das bekannt vor?