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Neues Hundegesetz Kanton Freiburg

Behördliche Informationen:

Ab 01.01.2024 wird es umgesetzt. Alle Informationen findet man auf der Homepage vom Kanton Freiburg.

Ebenfalls sind die Dokumente im Download-Bereich seit 13.10.23 online.

Ich empfehle, die «Häufig gestellten Fragen» zu lesen.

 

Was bisher geschah:

Es wurde im Vorfeld viel über das neue Hundegesetz geschrieben und geredet.

Auch auf den sozialen Medien ging die Post ab. Pro & Contra wurden heftig ausgeteilt. Ich persönlich empfand es geradezu als eine gegenseitige Schlacht, ohne sicheren Facts und ohne Respekt. Mit Respekt für Alle, würde es eigentlich anfangen…

Um mir ein eigenes Bild machen zu können, habe ich deshalb an der „Ausbildungssitzung“ für Hundeausbildner:innen teilgenommen, welche vom Veterinärmt Kanton Freiburg ausgeschrieben war. 

Meine persönlichen Gedanken und Rückmeldung dazu:

  • Die Ansätze/Herangehensweisen für die Praxis-Beurteilung werden nicht in einem befürchteten „Robotersystem“ durchgeführt. Im Gegenteil!
  • Es besteht Spielraum für die Individualität der Teams und jeder Hundeausbildner:in, darf und soll darauf Rücksicht nehmen können. So werden es auch Hunde mit Herausforderungen oder Hunde mit Handicap schaffen, diese Beurteilung zu bestehen.  
  • Es geht nicht um Slalomlaufen oder irgendwelche Dressurvorführung.
  • Es geht nicht darum, Wettkampfhunde zu züchten.

 

 

Wichtig ist:

Der Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Hund. Diese muss er wahrnehmen können, damit auch die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist.

Man möchte schauen, wie ist die Verbindung zwischen Hund/Hundehalter: 

a) Ist der Hund wohl? Ist der Tierschutz gewährleistet?

a) Ist der Hund ein Risiko für die öffentliche Sicherheit?

  • Der Hund sollte den Umgang mit seinem Menschen gewöhnt sein.
  • Er soll sich in seiner Umgebung wohlfühlen können.
  • Der Hund sollte sich von seinem Besitzer anfassen lassen können. Idealerweise auch von einer Drittperson, ist aber nicht Voraussetzung um den Test zu bestehen.
  • Es wird Rücksicht auf ängstliche Hunde genommen.
 

Es ist das Ziel herauszufinden, ist es ein Hund der Anzeichen von einer gewissen Aggressivität zeigt und ob diese eine Gefahr für die Öffentlichkeit sein könnte.  Ist der Besitzer sich seiner Verantwortung zu wenig oder überhaupt nicht bewusst?  

Voraussetzung für das Bestehen der Praxisprüfung ist aus meiner Sicht, dass die Teams entsprechend seriös vorbereitet und individuell an die Themen herangeführt werden. Es geht dabei nicht um Drill – sondern,

  • dass die Kommunikation zwischen Hundehalter:in und Hund funktioniert
  • dass eine Bindung & Vertrauen zwischen Hundehalter:in und Hund besteht
  • dass der Hund keine Gefährdung darstellt

 

Facts zum Praxis-Test:

Art. 28a/Gesetz über die Hundehaltung Kanton Freiburg:

  • jeder neu gehaltene Hund/jedes Team – egal der wievielte Hund es ist – muss die Prüfung machen.
  • Wenn der Hund ab 01.01.24 neu im Kanton Freiburg gehalten wird, muss die Prüfung durchgeführt werden. Auch bei Halterwechsel.
  • Wenn du z.B. bei einem Umzug vom Kanton Bern in den Kanton Freiburg bereits einen Hund hast, musst du keinen Theoriekurs machen und auch der Praxistest entfällt. (Der Hund gilt in der Gesetzesgrundlage immer noch als „Umzugsgut“).

https://www.fr.ch/de/alltag/heimtiere/haeufig-gestellte-fragen-faq-aenderungen-hhg

  • Hundebesitzer hat 18 Monate Zeit, ab dem Tag wo der Hund auf seinen Namen eingeschrieben ist.
  • Prüfung kann 2 x wiederholt werden, innerhalb von 12 Monaten.
  • Die Beurteilung ist auf den Familienhund ausgerichtet. Nicht auf Wettkampfhunde oder Agility oder sonst irgend etwas von dem, was es sonst noch alles gibt.
  • Es sollte so sein, dass ein Familienhund und sein Hundehalter:in diese Beurteilung besteht.

 

Hast du Fragen zur Führbarkeitsbeurteilung oder dem Theoriekurs?  Kontaktiere mich unverbindlich, ich gebe dir gerne detaillierte Auskunft. 

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Ich behandle bei mir zuhause oder komme mit der mobilen Liege zu dir nach Hause.

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Ich starte eine CBT-Therapie nur, wenn beim Start mind. 3 Termine vereinbart werden. Diese sollten im Abstand von 7 – max. 10 Tagen liegen. Danach empfehle ich weitere CBT-Sessions im Abstand von 6 – 8 Wochen. Je nach Situation oder in akuten Fällen, sind die Abstände auch kürzer möglich.  

Ich behandle vorwiegend bei dir zuhause, da dies für deinen Hund am angenehmsten ist (gewohntes Umfeld). Wenn dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein sollte, kontaktiere mich ungeniert. Wir finden gemeinsam eine Lösung. 

 

Kontakt

Janine Jutzi
3214 Ulmiz
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janine@bowensession.ch

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