Hundegesetz (HHG) Kanton Freiburg

Hundeschule & MERÀKI Coaching

Hundeschule & MERÀKI Coaching

Obligatorischer Theoriekurs & Führbarkeitsbeurteilung

Seit 01.01.2024 ist das neue Gesetz gültig.

Informationen sind auf der Homepage vom Kanton Freiburg.

Dokumente im Download-Bereich sind online.

Ich empfehle, die «Häufig gestellten Fragen» zu lesen.

Theoriekurs für Neuhundehalter

Der Theoriekurs ist vor der Anschaffung eines Hundes verpflichtend. Er richtet sich an alle Neuhundehalter sowie an Personen, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund gehalten haben.

Ziel des Kurses ist es, künftige Hundebesitzer optimal auf die Anschaffung und den Einzug ihres Hundes vorzubereiten.

Inhalte

  • Hunderasse und deren Gruppeneinteilung – Hundetypen
  •  Hundeerwerb- Auswahlkriterien
  • Gesetzesgrundlagen vom Import über die Registrierung bis zur Hundehaltung
  • Verantwortlichkeiten der Hundehalter/innen
  • Bedürfnisse des Hundes
  • Kommunikation der Hunde, Lerntheorie- Belohnungen
  • Bestätigung der Kursteilnahme

Daten & Ablauf

Der Online-Theoriekurs besteht aus zwei Teilen mit einer Gesamtdauer von fünf Stunden. Um ausreichend Zeit für individuelle Fragen zu gewährleisten, werden die Kurse in Kleingruppen oder als 1:1-Sitzungen durchgeführt.

Die nächsten Startdaten vom Theoriekurs werden auf den sozialen Medien ausgeschrieben oder können per Kontaktformular angefragt werden. 

Bezahlung

Bezahlung im voraus, nach Terminvereinbarung.  

Anmeldung

Bitte das Kontaktformular benutzen. 

Führbarkeitsbeurteilung

Hier findest du die Beschreibung der Posten und ein Video:

Link zum LSVW

Die Beurteilung kann wahlweise auf offenem oder eingezäuntem Gelände stattfinden.

Ob du im Voraus Einzelstunden bei mir oder anderswo nimmst, bleibt dir überlassen – ich empfehle es jedoch, auch wenn du einen bereits erwachsenen Hund übernimmst.

Den Termin für die Führbarkeitsbeurteilung vereinbaren wir individuell.

Kosten: auf Anfrage 

Anmeldung:  via Kontaktformular oder 079 567 06 05

Führbarkeitsbeurteilung für Hundehalter:innen

Verantwortung des Hundehalters

Jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Hund. Diese muss er wahrnehmen können, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Bei der Beurteilung wird insbesondere die Beziehung zwischen Hund und Halter betrachtet:

  1. Tierschutz:
    • Geht es dem Hund gut?
    • Sind seine Bedürfnisse erfüllt?
  2. Öffentliche Sicherheit:
    • Besteht ein Risiko für die Allgemeinheit?
    • Zeigt der Hund Anzeichen von Aggression?

 

Der Hund sollte an den Umgang mit seinem Halter gewöhnt sein und sich in seiner Umgebung wohlfühlen. Er sollte sich von seinem Besitzer anfassen lassen können – idealerweise auch von einer Drittperson, wobei dies keine Voraussetzung für das Bestehen des Tests ist. Auf ängstliche Hunde wird Rücksicht genommen.

Ziel ist es herauszufinden, ob der Hund ein potenzielles Risiko darstellt und ob der Halter sich seiner Verantwortung bewusst ist.

Voraussetzungen für das Bestehen der Praxisprüfung

Für ein positives Ergebnis müssen die Teams seriös vorbereitet sein und individuell an die Themen herangeführt werden. Dabei geht es nicht um Drill, sondern um:

  • Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hundehalter:in und Hund
  • Eine vertrauensvolle Bindung zwischen beiden
  • Die Sicherheit, dass der Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt

 

Wichtige Informationen zum Praxisbeurteilung

Gesetzliche Grundlage: Art. 28a, Gesetz über die Hundehaltung (Kanton Freiburg)

📌 Wer muss die Prüfung absolvieren?

  • Jeder neu gehaltene Hund bzw. jedes neue Hund-Halter-Team – unabhängig davon, der wievielte Hund es ist.
  • Hunde, die ab dem 01.01.2024 neu im Kanton Freiburg gehalten werden, müssen die Prüfung ablegen – auch bei einem Halterwechsel.
  • Ein Umzug mit einem bereits gehaltenen Hund (z. B. vom Kanton Bern nach Freiburg) erfordert keine Prüfung. Der Hund gilt als „Umzugsgut“.

 

📌 Fristen & Wiederholungen:

  • Die Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten nach der Anmeldung des Hundes bestanden werden.
  • Sie kann zweimal wiederholt werden, innerhalb eines Jahres.

 

📌 Ablauf & Zielgruppe:

  • Die Beurteilung richtet sich an Familienhunde und ihre Halter:innen – nicht an Wettkampfhunde, Agility-Teams oder spezialisierte Arbeits-/Sporthunde.
  • Ein gut geführter Familienhund sollte diese Prüfung bestehen können.
  • Das Mindestalter des Hundes beträgt 12 Monate.
  • Ein Beispielvideo der Führbarkeitsbeurteilung ist auf der Website des Veterinäramts verfügbar.

🔗 Weitere Informationen: Gesetz über die Hundehaltung Kanton Freiburg

 

Janine Jutzi
Region Bern, Seeland, Freiburg, Roggwil BE/Langenthal

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