Neues Hundegesetz (HHG) Kanton Freiburg
Hundeschule & MERÀKI Coaching
Hundeschule & MERÀKI Coaching
Obligatorische Hundekurse 2024
Ab 01.01.2024 wird das neue Gesetz umgesetzt. Informationen sind auf der Homepage vom Kanton Freiburg.
Ebenfalls sind die Dokumente im Download-Bereich seit 13.10.23 online.
Ich empfehle, die «Häufig gestellten Fragen» zu lesen.
Theoriekurs für Neuhundehalter
Der Theoriekurs (5 Stunden) muss vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden. Dies gilt für alle Neuhundehalter und Personen, die innerhalb der letzten 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben.
Das Ziel diese Kurses ist, dass Neuhundehalter optimal auf die Anschaffung und den Einzug ihres Hundes vorbereitet sind.
Inhalte
- Termin 1: Hunderasse und deren Gruppeneinteilung – Hundetypen, Hundeerwerb- Auswahlkriterien, Gesetzesgrundlagen vom Import über die Registrierung bis zur Hundehaltung
- Termin 2: Verantwortlichkeiten der Hundehalter/innen, Bedürfnisse des Hundes
- Termin 3: Kommunikation der Hunde, Lerntheorie- Belohnungen, Bestätigung der Kursteilnahme
Daten & Ablauf
Die Online-Theoriekurse finden in 3 Teilen statt. Um genügend Zeit für individuelle Fragen zu haben, führe ich die Theoriekurse im 1:1 durch.
Jeweils Dienstag oder Donnerstagabend, 19:30 – 21:00 Uhr.
Die Daten können individuell vereinbart werden.
Kosten & Bezahlung
5h Theorie gemäss kantonaler Vorgabe, CHF 200.00.
Bezahlung im voraus, nach Rechnungstellung.
Anmeldung
via Kontaktformular oder 079 567 06 05
Führbarkeitsbeurteilung
Hier findest du die Beschreibung der Posten und ein Video:
Die Beurteilung kann entweder auf offenem oder eingezäuntem Gelände erfolgen. Bei Teams mit besonderen Herausforderungen oder auf deinen Wunsch, sind wir auf dem eingezäuntem Gelände.
Ob du im voraus Einzelstunden bei mir oder anderswo besuchst, ist dir freigestellt. Ich empfehle es dir, auch bei Übernahme eines bereits erwachsenen Hundes.
Hunde oder Menschen mit Handicaps sind bei mir herzlich willkommen. Sowie auch Hunde aus dem Tierschutz, Hunde mit speziellen Herausforderungen usw. – ich bin für euch da!
Das Datum für die Führbarkeitsbeurteilung werden wir individuell vereinbaren.
Kosten: auf Anfrage
Anmeldung: via Kontaktformular oder 079 567 06 05
Neues Hundegesetz Kanton Freiburg
Was bisher geschah:
Es wurde im Vorfeld viel über das neue Hundegesetz geschrieben und geredet.
Auch auf den sozialen Medien ging die Post ab. Pro & Contra wurden heftig ausgeteilt. Ich persönlich empfand es geradezu als eine gegenseitige Schlacht, ohne sicheren Facts und ohne Respekt. Mit Respekt für Alle, würde es eigentlich anfangen…
Um mir ein eigenes Bild machen zu können, habe ich deshalb an der „Ausbildungssitzung“ für Hundeausbildner:innen teilgenommen, welche vom Veterinärmt Kanton Freiburg ausgeschrieben war.
Meine persönlichen Gedanken und Rückmeldung dazu:
- Die Ansätze/Herangehensweisen für die Praxis-Beurteilung werden nicht in einem befürchteten „Robotersystem“ durchgeführt. Im Gegenteil!
- Es besteht Spielraum für die Individualität der Teams und jeder Hundeausbildner:in, darf und soll darauf Rücksicht nehmen können. So werden es auch Hunde mit Herausforderungen oder Hunde mit Handicap schaffen, diese Beurteilung zu bestehen.
- Es geht nicht um Slalomlaufen oder irgendwelche Dressurvorführung.
- Es geht nicht darum, Wettkampfhunde zu züchten.
Wichtig ist:
Der Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Hund. Diese muss er wahrnehmen können, damit auch die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist.
Man möchte schauen, wie ist die Verbindung zwischen Hund/Hundehalter:
a) Ist der Hund wohl? Ist der Tierschutz gewährleistet?
a) Ist der Hund ein Risiko für die öffentliche Sicherheit?
- Der Hund sollte den Umgang mit seinem Menschen gewöhnt sein.
- Er soll sich in seiner Umgebung wohlfühlen können.
- Der Hund sollte sich von seinem Besitzer anfassen lassen können. Idealerweise auch von einer Drittperson, ist aber nicht Voraussetzung um den Test zu bestehen.
- Es wird Rücksicht auf ängstliche Hunde genommen.
Es ist das Ziel herauszufinden, ist es ein Hund der Anzeichen von einer gewissen Aggressivität zeigt und ob diese eine Gefahr für die Öffentlichkeit sein könnte. Ist der Besitzer sich seiner Verantwortung zu wenig oder überhaupt nicht bewusst?
Voraussetzung für das Bestehen der Praxisprüfung ist aus meiner Sicht, dass die Teams entsprechend seriös vorbereitet und individuell an die Themen herangeführt werden. Es geht dabei nicht um Drill – sondern,
- dass die Kommunikation zwischen Hundehalter:in und Hund funktioniert
- dass eine Bindung & Vertrauen zwischen Hundehalter:in und Hund besteht
- dass der Hund keine Gefährdung darstellt
Facts zum Praxis-Test:
Art. 28a/Gesetz über die Hundehaltung Kanton Freiburg:
- jeder neu gehaltene Hund/jedes Team – egal der wievielte Hund es ist – muss die Prüfung machen.
- Wenn der Hund ab 01.01.24 neu im Kanton Freiburg gehalten wird, muss die Prüfung durchgeführt werden. Auch bei Halterwechsel.
- Wenn du z.B. bei einem Umzug vom Kanton Bern in den Kanton Freiburg bereits einen Hund hast, musst du keinen Theoriekurs machen und auch der Praxistest entfällt. (Der Hund gilt in der Gesetzesgrundlage immer noch als „Umzugsgut“).
https://www.fr.ch/de/alltag/heimtiere/haeufig-gestellte-fragen-faq-aenderungen-hhg
- Hundebesitzer hat 18 Monate Zeit, ab dem Tag wo der Hund auf seinen Namen eingeschrieben ist.
- Prüfung kann 2 x wiederholt werden, innerhalb von 12 Monaten.
- Die Beurteilung ist auf den Familienhund ausgerichtet. Nicht auf Wettkampfhunde oder Agility oder sonst irgend etwas von dem, was es sonst noch alles gibt.
- Es sollte so sein, dass ein Familienhund und sein Hundehalter:in diese Beurteilung besteht.
- Das Mindestalter des Hundes ist 12 Monate für die Beurteilung.
- Das Video-Beispiel der Führbarkeitsbeurteilung, welches vom Vetamt aufgeschaltet ist, ist eine der möglichen Formen, wie es aussehen könnte.
Hast du Fragen zur Führbarkeitsbeurteilung oder dem Theoriekurs? Kontaktiere mich unverbindlich, ich gebe dir gerne detaillierte Auskunft.